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MATURA

Die neue AHS-Reifeprüfung

 

Alle Schülerinnen und Schüler in Österreich haben das Recht auf beste Ausbildung und höchste Qualität im Unterricht. Eine zentrale bildungspolitische Aufgabe muss daher die einheitliche Qualitätssicherung an unseren Schulen sein.
Mit der Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung werden einheitliche Grundkompetenzen, gleiche Rahmenbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler und Objektivität garantiert. 2013/14 wird es die neue Reifeprüfung an allen AHS geben, ein Jahr später, 2014/15, dann auch an allen BHS. So werden für alle ca. 45.000 Maturantinnen und Maturanten einheitliche Qualitätsstandards gesetzt.

Neuerungen in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen
1. Alle SchülerInnen schreiben eine „vorwissenschaftliche Arbeit“ zu einem selbst gewählten Thema und präsentieren diese im Rahmen der Matura mündlich.
2. Zum selben Prüfungstermin treten alle SchülerInnen in ganz Österreich zur Klausur in den standardisierten Gegenständen an und erhalten einheitliche Aufgabenstellungen. Dabei werden z. B. in den Fremdsprachen die Lernjahre und in Mathematik die unterschiedlichen Typen berücksichtigt. Die Klausuren werden am Schulstandort von den Lehrenden nach einem allgemein gültigen Korrekturschlüssel benotet.
3. Bei der mündlichen Prüfung können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die Aufgabenstellungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Die SchülerInnen ziehen aus einem Themenpool, der von den FachlehrerInnen des Standortes entwickelt wurde.

  • In wie vielen Unterrichtsfächern findet die neue Reifeprüfung statt?

Alle SchülerInnen können selbst entscheiden: Entweder sie legen drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ab. Die allgemeinbildenden Fächer werden standardisiert vorgegeben.

  • Was ist die „vorwissenschaftliche Arbeit“?

Das Thema für diese schriftliche Arbeit, die eine wichtige Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten an den Hochschulen ist, wird von allen SchülerInnen – in Absprache mit den Lehrenden – frei gewählt, wobei sowohl die Schwerpunkte als auch die Sonderformen der Schulen Berücksichtigung finden können. Am Ende der siebten Klasse muss das Thema feststehen, verfasst wird die Arbeit im Laufe der achten Klasse, die Präsentation der „vorwissenschaftlichen Arbeit“ erfolgt im Rahmen der Matura.

 

 

INFORMATION WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE

WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE IM GYMNASIUM/REALGYMNASIUM
Im Gymnasium und im Realgymnasium müssen Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von jeweils 6 Stunden gewählt werden.
Wahlpflichtgegenstände sind hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Aufsteigen, für Wiederholungsprüfungen und für das Wiederholen von Klassen wie Pflichtgegenstände zu behandeln.
Die mit der Auswahl der Wahlpflichtgegenstände verbundenen Auswirkungen auf die Reifeprüfung erläutert das Informationsblatt zur Reifeprüfung.
(Siehe BG-BRG Leoben neu-Homepage unter „Aktuelles“).

Es gibt zwei Gruppen von Wahlpflichtgegenständen:

Zusätzliche Wahlpflichtgegenstände sind Gegenstände, die nicht in der Stundentafel der vom Schüler/der Schülerin besuchten Schulform aufscheinen (zusätzliche Fremdsprache, Informatik) oder Musik/Bildnerische Erziehung als Fortsetzung des vom Schüler/der Schülerin nach der 6. Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände.
Die Kurse sind entweder 6-stündig (Sprachen, Informatik) oder 4-stündig.

Vertiefende und erweiternde Wahlpflichtgegenstände sind alle Gegenstände, die in der Stundentafel der besuchten Schulform des Schülers/der Schülerin aufscheinen (z.B. Englisch oder Biologie und Umweltkunde).
Diese Kurse sind 4-stündig. Sie erstrecken sich über 2 Schulstufen (6. und 7. Klasse oder 7. und 8. Klasse. Ein in der 6. Klasse begonnener Wahlpflichtgegenstand kann auch in der 8. Klasse fortgesetzt werden). Sie können aber auch als 2-stündige Kurse in der 6., 7. oder 8. Klasse gewählt werden, wenn SchülerInnen damit ihr Kontingent von 6 Stunden auffüllen.

Im Hinblick auf die neue Form der Reifeprüfung (ab Sommertermin 2014) ist zu beachten:
Ein 6-stündiger zusätzlicher Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ (Französisch, Italienisch, Spanisch) ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.
Wahlpflichtgegenstände zur Vertiefung und Erweiterung sind eigenständig maturabel, wenn sie mindestens 4-stündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurden.


Für die Eröffnung von Wahlpflichtgegenständen ist die Anmeldung von mindestens 5 SchülerInnen notwendig!
Das tatsächliche Zustandekommen der Wahlplichtgegenstände hängt auch von der für unsere Schule vorgegebenen Obergrenze der insgesamt möglichen Schülergruppen ab. Vertiefende und erweiternde Wahlpflichtgegenstände können auch jahrgangsübergreifend angeboten werden.

Die einmal getroffene Wahl am Beginn eines Schuljahres ist verbindlich!

Mögliche zusätzliche Wahlpflichtgegenstände - Klassen und Wochenstunden:

 

 

6.Klasse

7.Klasse

8.Klasse

 

 

 

 

 

Französisch

 

2

2

2

Italienisch

 

2

2

2

Spanisch

 

2

2

2

Latein

 

2

2

2

Informatik

 

2

2

2

Musikerziehung / BE

 

-

2

2

Mögliche vertiefende und erweiternde Wahlpflichtgegenstände:

 

 

6.Klasse

7.Klasse

8.Klasse

 

 

 

 

 

Deutsch

 

2

2

2

Englisch, Französisch, Italienisch, Latein

 

2

2

2

Geschichte und Politische Bildung

 

2

2

2

Geographie und Wirtschaftskunde

 

2

2

2

Mathematik

 

2

2

2

Biologie und Umweltkunde

 

2

2

2

Chemie

 

-

2

2

Physik

 

2

2

2

Psychologie und Philosophie

 

-

2

2

Musikerziehung / Bildnerische Erziehung

 

2

2

2

 

Leoben, im Februar 2011                                                                   Mag. Gustav Jäckel (Schulleiter)