Verhaltensvereinbarungen
Schulhaus
1.) Das Schulhaus wird von Schülern grundsätzlich nur mit Hausschuhen betreten. Hausschuhe sind solche, von denen ausgeschlossen werden kann, dass sie im Freien verwendet werden.
2.) Jeder Schüler und jeder Lehrer achtet auf die Sauberkeit im Haus und auf der Anlage. Verursacher von Verunreinigungen werden deren Beseitigung bzw. Leistung von Schadenersatz herangezogen. Insbesondere ist auf die Sauberkeit der sanitären Anlagen zu achten, die man so verlassen möge, wie man sie vorzufinden wünscht.
3.) Entsprechend den Vorschriften für öffentliche Gebäude und Schulen herrscht Rauchverbot.
4.) Das Konferenzzimmer ist Arbeits- und Aufenthaltsraum der Lehrer. Schüler sollen daher nicht mit Lehreraufträgen in das Konferenzzimmer geschickt werden. Der Eintritt von Schülern ist nur nach Kontaktaufnahme mit einem anwesenden Lehrer möglich.
5.) Die Zufahrt zum Schulgebäude ist jederzeit für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
Verhalten
1.) Grundsatz: Bewegung und Verhalten sind so abzustimmen, dass Menschen und Güter nicht gefährdet werden und es nicht zu unnötigen Belästigungen, welcher Art auch immer, kommt.
2.) Nach dem Läuten gehen die SchülerInnen in die Klassen und warten bei geöffneten Türen auf den Lehrer. Kommt nach spätestens 10 Minuten noch immer kein Lehrer, verständigen die Klassensprecher das Sekretariat.
5.) Die Fenster in den Klassen und Gängen (ausgenommen Parterre) bleiben aus Sicherheitsgründen geschlossen, solange kein Lehrer anwesend ist.
6.) Die Klassenräume sind nach der letzten Unterrichtsstunde und in Stunden, in denen Sonderunterrichtsräume benutzt werden, vom aufsichtführenden Lehrer zu versperren. Der Klassensprecher oder Stellvertreter sorgt dafür, dass die Klasse abgesperrt wird.
7.) Die Klassenbücher werden in der ersten Unterrichtsstunde vom Lehrer in die Klasse mitgenommen und nach der letzen Unterrichtsstunde wieder im Konferenzzimmer deponiert. Für den Nachmittagsunterricht werden die Klassenbücher nicht aus dem Konferenzzimmer entfernt. Bei Gruppenteilungen oder Wechsel der Unterrichtsräume ist ein von einem Klassenlehrer bestimmter Schüler für das Klassenbuch zuständig.
8.) Handys dürfen während des Unterrichts nicht verwendet werden.